Erfährt die Krankenkasse von meinem Aufenthalt bei Ihnen?
Von mir wird Ihre Krankenkasse nichts erfahren! Wenn Sie privat versichert sind oder eine Krankenzusatzversicherung haben, benötigen Sie natürlich Rechnungen, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Dann erfährt natürlich Ihre Krankenversicherung von Ihrem Aufenthalt in meiner Praxis!
Sollte Ihre Krankenkasse einen Therapieantrag benötigen, so bitte ich Sie vorab um eine Entbindung von der Schweigepflicht.